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Anhörung im Umweltausschuss des Nds. Landtages
13. November 2007 Anhörung im Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages.
Thema der Anhörung war das geplante Erdkabelgesetz. Diskutiert wurde auch über die Gesetzentwürfe der einzelnen Parteien. Auch die IG Vorsicht-Hochspannung konnte ihre Stellungnahme vorbringen, die in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsanwalt Herrn Prof. Dr. Ganten ausgearbeitet wurde. -Gesetzentwurf der Landesregierung -Gesetzentwurf von Bündnis 90 / Die Grünen -Stellungnahme der IG Vorsicht-Hochspannung -Gutachten von Prof. Dr. Schulte über die Gesetzgebungszuständigkeit des Landes Niedersachsen.
Zusammenfassung der Anhörung vor dem Umweltausschuss: Zweifler der Erdverlegung (E.ON und das Bundeswirtschaftsministerium) konnten im Gegensatz zu den Befürwortern ihre Behauptungen gegen eine Erdverlegung inhaltlich nicht belegen und somit nicht überzeugen. Die Stellungnahme des Bundesumweltministeriums (BMU) stimmte inhaltlich mit den seit Jahren von der IG vorgebrachten Argumenten und der Stellungnahme der IG überein. Es wurde seitens BMU noch einmal deutlich dargelegt, dass eine Teilverkabelung nur in Frage kommt, wenn sie technisch sinnvoll ist. 37 Verbindungen Erde –Luft seien dies wohl kaum, und es muss über größere Strecken Erdverlegung nachgedacht werden.
Herr Dr. Urban
Keussen, Technischer Geschäftsführer E.on -Netz räumte zu den
Vergleichskosten ein: Die umfangreiche Stellungnahme der IG, vorgetragen von Frau Hiltraud Lindemann, ließ bei den Ausschussmitgliedern keine Fragen offen (siehe Stellungnahme der Interessengemeinschaft). Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bis auf die Vertreter von E.on und dem Bundeswirtschaftsministerium, welches die Gesetzgebungskompetenz in Frage stellt, alle auf einer Linie liegen und eine Erdverlegung befürworten. Dass die Gesetzgebungskompetenz beim Land Niedersachsen liegt, wurde von Prof. Dr. Schulte in einem Gutachten festgestellt (siehe oben).
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