
Wir
über uns
Gründung
Die Interessengemeinschaft „Vorsicht Hochspannung“ gründete sich am 27. 10.04 offiziell in Colnrade. 220 direkt betroffene und interessierte Bürgerinnen und Bürger aus den Landkreisen Oldenburg und Diepholz folgten der Einladung von Jens Kammann und Frank Windhorst und ließen sich über den geplanten Bau der 380 kV-Leitung mit ca. 60 m hohen Strommasten von Ganderkesee bis St. Hülfe (Landkreis Diepholz) informieren. Sie erhielten Informationen über die Auswirkungen dieser Freileitung, über Alternativen zur Freilandtrasse und über Protestaktionen der bisher im lockeren Zusammenschluss arbeitenden IG.
Ziele
Die IG „Vorsicht Hochspannung“ lehnt die 380 kV-Freileitung mit ihren ca. 60 m hohen Strommasten von Ganderkesee nach St. Hülfe ab, für die E.ON Netz GmbH das Raumordnungsverfahren bei der Regierungsvertretung Oldenburg beantragt hat. Wir fordern eine Erdverlegung, da die Freileitung nach den Plänen der E.ON zum Teil Gebäude überspannen soll.
Die IG möchte über negative Auswirkungen dieser Freileitung informieren, um möglichst viele Menschen darauf aufmerksam zu machen und zu mobilisieren.
Eine Ablehnung der Freileitung wird nur dann Erfolg haben, wenn möglichst viele Menschen hinter der IG stehen; daher müssen Bedenken und Risiken gegen die Trasse möglichst frühzeitig bekannt gemacht werden.
Im Zuge des Netzausbaues für die regenerative Energiegewinnung sind bis zum Jahr 2015 850 km zusätzliche Freileitungen geplant. Deshalb kann keiner sicher sein, ob demnächst nicht auch vor seiner Tür eine Freileitung errichtet wird. Das Problem betrifft somit nicht nur die Betroffenen zwischen Ganderkesee nach St. Hülfe, sondern jeden.
Bedenken
gegen die 380 kV-Freileitung
(weiteres siehe Themenfelder)
Konkrete Forderungen
Wir
fordern eine Erdverlegung dieser 380 kV-Leitung. Hier müssen moderne
Leitungstechniken angewandt werden, z.B.
„Gasisolierte Leitungstechnik“ (GIL). Beantwortung der Frage: „Wird diese
Trasse z.Zt. überhaupt
gebraucht?
Bundesumweltminister
Trittin erklärt in einem Schreiben, dass „für die bereits genehmigten
Windparks vor der niedersächsischen Küste grundsätzlich ausreichende
Leitungskapazitäten zur Verfügung stehen“. Eine
Überprüfung der bestehenden Leitungskapazitäten ist notwendig. Das bereits
bestehende Leitungsnetz könnte durch technisch innovative Lösungen ausgebaut
werden und damit einen neuen Freileitungsbau abwenden. Wir fordern eine Aussetzung des Raumordnungsverfahren, bis ein Gesamtkonzept für die Ableitung der regenerativen Energie erarbeitet wurde. Umweltfreundlich erzeugte Energie muss auch umweltfreundlich transportiert werden.
In Niedersachsen existiert im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen und Bremen kein Abstandserlass. Der gesetzliche Grenzwert für das gefährliche magnetische Feld liegt 500-fach über dem medizinischen Vorsorgewert. Wir fordern einheitliche Regelungen auf Bundesebene und Angleichung des gesetzlichen Grenzwertes an den Vorsorgewert.
Wir möchten an dieser Stelle bereits deutlich machen, dass wir nicht gegen die regenerative Energiegewinnung sind.
Wir fordern: "Umweltfreundlich erzeugte Energie muss auch umweltfreundlich transportiert werden!"
Mögliche
Hilfen zur Realisierung einer Erdverlegung
Immer wieder wird das Argument angeführt, eine Erdverkabelung sei zu teuer. Die Zahlen müssen genau überprüft werden. Ein betriebswirtschaftliches Gutachten wurde bereits erstellt. Es ist erforderlich, dass auch die volkswirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt werden. Außerdem könnte eine Erdverlegung als Pilotprojekt durchgeführt werden. Es muss ein Gutachten erstellt werden, bei dem die Freileitung und die Erdverlegung gegenübergestellt wird und in dem die betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Solange muss das Raumordnungsverfahren ausgesetzt werden.
Die IG benötigt die Hilfe der Politik. Land, Bund und EU müssen hier innovativ tätig werden, um zur Realisierung eines solchen Projektes beizutragen.
Eine Erdverlegung hätte kürzere Planungszeiten zur Folge, weil sie mehr Akzeptanz in der Bevölkerung findet und das Genehmigungsverfahren erheblich verkürzt wird.
Aber warum behaart E.ON dann nach wie vor auf die Freileitung? Der Präsident des Bundesverbands Windenergie, Prof. Ahmels, sieht hierin eine bewußte Verschleppung des Netzausbaues von E.ON, um die Konkurrenz der Windenergieerzeugung zu blockieren!
Bereits durchgeführte Aktionen (Weitere Aktionen siehe Ereignisse):
Teilerfolg Erdkabelgesetz
Am 13.12.2007 verabschiedete der Niedersächsische Landtag das Erdkabelgesetz. Im Nds. Landesraumordnungsprogramm werden zudem Mindestabstände zu Wohnsiedlungen (400m) und Einzelwohnhäusern (200 m) aufgenommen. Das Gesetz sieht aber nur eine Teilverkabelung vor. Da wir weiterhin eine Vollverkabelung fordern, sehen wir die Verabschiedung des Erdkabelgesetzes als Teilerfolg an. Auch wenn die geplante Freileitung von Ganderkesee nach St. Hülfte in der ursprünglich von E.ON geplanten Form nicht mehr realisierbar sein dürfte, kämpfen wir weiter für die Vollverkabelung. Eines steht aber jetzt schon fest: Man muß sich vor "Wirtschaftsriesen" wie der E.ON nicht beugen. Durch den Widerstand in der Bevölkerung kann auch der kleine "David" den Riesen "Goliath" in die Knie zwingen. Das dürfte mit der Verabschiedung des Erdkabelgesetzes und der Aufnahme von Abstandserlassen zumindest teilweise gelungen sein. Bei unserer Gründung im Oktober 2004 war Erdverkabelung im Höchstspannungsbereich (380 kV) nirgendwo ein Thema. Erst durch unseren Widerstand und durch unsere immer sachlich geführte Argumentation wurde Erdverkabelung ein Thema. Allen Kritikern unserer Arbeit sei hiermit gesagt: "Kämpfen lohnt sich immer. Wer nicht kämpft, kann auch nicht gewinnen."
Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG) droht das Nds. Erdkabelgesetz kassiert zu werden. Wir würden dann wieder am Anfang unserer Bemühungen stehen. Derzeit bemüht sich die IG um Nachbesserung des Gesetzentwurfes.
Mitgliedschaft in der IG
Derzeit
hat die IG ca. 3500 Mitglieder aus den Landkreisen Oldenburg und Diepholz mit steigender
Tendenz. Mitgliedsbeiträge
werden nicht erhoben. Mit einer passiven Mitgliedschaft
unterstützt man die Ziele der IG. Aktive Mitgliedschaft bedeutet Mithilfe bei
Aktion der Interessengemeinschaft.
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