
Störenfriede in der
Landschaft oder etwa schlanke Erscheinungsbilder als Bereicherung des
Landschaftsbildes ?
Bei dieser Studie soll es sich um ein objektiv erstelltes Gutachten handeln,
dass im derzeit laufenden Raumordnungsverfahren Bestand haben soll.
Bereits auf Seite 2 der Beschreibung des Vorhabens wird bei dem Mastgestänge von
einem „schlanken Erscheinungsbild“ gesprochen. Wenn man die Abmessungen der
Strommasten, die hier errichtet werden sollen, zugrunde legt, kann ganz und gar
nicht von einem „schlanken Erscheinungsbild“ gesprochen werden. Die Strommasten
haben die stolzen Ausmaße von
56,50 m Höhe und 31 m Breite.
Wenn man bei diesen Maßen die 36 m hohe Colnrader Kirche vergleicht, wird der
Größenunterschied deutlich. Es handelt sich bei den Masten klar um Störenfriede
im Landschaftsbild, wenn man bedenkt, dass ca. alle 300 m solch ein Mast
errichtet wird.
Weiterhin wird in der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) davon gesprochen, dass
auf größere Distanz die Masten „nicht als dominanter Bestandteil des
Landschaftsbildes wahrgenommen werden“. Bei derartigen Ausmaßen und relativ geringen Mastabständen kann davon nicht die Rede
sein.
Des Weiteren wird u.a. in der UVS sinngemäß ausgeführt, dass „die Sicht auf die
Masten durch andere Objekte verdeckt sein kann“. Welche Objekte haben solche
Ausmaße, dass sie einen derartigen Koloss verdecken?
Die visuelle Wirkung der Freilandleitung wird in der UVS als gering gewertet.
Solche Kolosse sind nicht zu übersehen. Von einer geringen Beeinträchtigung kann
im gesamten Streckenabschnitt nicht die Rede sein.
Das zum Thema „objektive Umweltverträglichkeitsstudie“. Anbei kann man einen
Blick auf die ach so „schlanken Erscheinungsbilder“ werfen.
|
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()