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Der Vorschlag des Wirtschaftsausschusses für eine Streichung von Erdverlegung wird damit abgelehnt. Die Interessengemeinschaft Vorsicht-Hochspannung kämpft weiter für eine Vollverkabelung. Es sind weiterhin nur Teilziele erreicht!
2. Kultur unter den Linden Open-House-Benefiz "Kunst für Natur" Kunst für eine Natur ohne Freileitung / Französische Trauermusik extra für die E.ON
3. Sportflugzeug bleibt in Hochspannungsfreileitung hängen. Die Insassen mussten fast drei Stunden ausharren, bevor sie gerettet wurden.
4. 380 KV- Erdleitung einzig vernünftige Lösung! Schutzgemeinschaft Klein Henstedter Heide bittet Landesregierung um Eingriff
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8. Die betroffenen Gemeinden sind einhellig gegen die Kombitrasse
Ziel der Erdeverlegung auf gesamter Strecke nicht erreicht Die Präsentation der E.ON Netz GmbH im Kreishaus in Wildeshausen zum neuen Trassenverlauf der geplanten Stromleitung von Ganderkesee nach St. Hülfe, machte deutlich, dass das niedersächsische Erdkabelgesetz nicht zwingend vorsieht, die gesamte Trasse unterirdisch zu verlegen. Die Regierungsvertretung hatte zu diesem Termin Vertreter des Landkreises, der Kommunen und der IG „Vorsicht-Hochspannung“ eingeladen. In der Zwischenzeit haben sich Bundeswirtschaftsminister Glos und Bundes- umweltminister Gabriel ebenfalls "nur" auf eine Teilverkabelung geeinigt. Wenn das Bundesgesetz vom Bundestag und -rat verabschiedet wird, wird der Vorhabensträger das Gesetz „1:1“ umsetzen und den Trassenverlauf, wenn nötig, anpassen. E.ON Netz hätte aber durchaus die Möglichkeit, die gesamte Trasse unterirdisch zu verlegen, wenn ein Kostenvergleich zwischen der kombinierten Kabel-/Freileitungstrasse und der kompletten Kabeltrasse dieses hergibt. Auch dann sind die Kosten umlagefähig. Die IG „Vorsicht Hochspannung“ ist mit der Teilverkabelung der Trasse nicht zufrieden, da das Ziel die komplette Erdverlegung ist. Nur durch den Einsatz des Erdkabels können Gefährdungen und Beeinträchtigungen entlang der gesamten Trasse minimiert werden. Durch die Vorgaben des Nds. Erdkabelgesetzes werden die Abstände zu Wohngebäuden zwar größer, aber auch die „ruhigen Landschaftsabschnitte“, die nicht speziell als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind, sind für Menschen und Tiere außerordentlich wichtig und sollten nicht durch eine Freileitung zerstört werden. Bei einer Verkabelung auf gesamter Strecke würden auch die technisch- und kostenaufwändigen Kabelübergangsanlagen überflüssig. Es ist für die IG nicht nachvollziehbar, warum auf Teilabschnitten wieder Freileitung errichtet werden soll. Da wir von der IG Vorsicht-Hochspannung mit diesem Ergebnis nicht zufrieden sind, werden wir weitermachen wie bisher. Wir fordern die komplette Erdverlegung und fordern ferner einen Kostenvergleich zwischen kompletter Erdverlegung und der geplanten Teilverkabelung mit Übergangsstationen, die jeweils eine Fläche von 2500 Quadratmetern beanspruchen. Hierbei sind bislang zum Teil Teilabschnitte von weit unter 3 km Länge als Freileitung geplant. Das würde bedeuten, dass auf einer derart geringen Distanz zwei Übergangsstationen errichtet werden würden. - hier geht es weiter zum aktuellem Trassenverlauf (Stand .04.2008)! - Glos und Gabriel einigen sich "nur" auf Teilverkabelung - Begründung für den Gesetzentwurf
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10. "Ein Monster namens Stromlücke" -näheres hier! oder hier!
11. Bundeswirtschaftsminister Glos will die Rechte der Bürger beschneiden. Bundesumweltminister Gabriel hält dagegen!
12. Inhaltlich stößt das Gesetz auf diverse Kritikpunkte. Die Entwürfe der Oppositionsparteien blieben unberücksichtigt. Wir von der Interessengemeinschaft "Vorsicht-Hochspannung" sind der Meinung, dass wir lediglich den "Spatz in der Hand" haben. Unsere Änderungsvorschläge fanden genausowenig Berücksichtigung, wie die der Oppositionsparteien. Aus diesem Grunde halten wir an unserem Klagevorhaben fest. Erdkabelgesetz, wie es von der Landesregierung verabschiedet wurde!
Stellungnahme der IG!
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14. Die Landesplanerische Feststellung ist unwirksam und muss aufgehoben werden!
15. Thema der Anhörung war das geplante Erdkabelgesetz. Diskutiert wurde auch über die Gesetzentwürfe der einzelnen Parteien. Auch die IG Vorsicht-Hochspannung konnte ihre Stellungnahme vorbringen, die in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsanwalt Herrn Prof. Dr. Ganten ausgearbeitet wurde.
-Gesetzentwurf von Bündnis 90 / Die Grünen -Stellungnahme der IG Vorsicht-Hochspannung -Gutachten von Prof. Dr. Schulte über die Gesetzgebungszuständigkeit des Landes Niedersachsen.
Zusammenfassung der Anhörung vor dem Umweltausschuss: Zweifler der Erdverlegung (E.ON und das Bundeswirtschaftsministerium) konnten im Gegensatz zu den Befürwortern ihre Behauptungen gegen eine Erdverlegung inhaltlich nicht belegen und somit nicht überzeugen. Die Stellungnahme des Bundesumweltministeriums (BMU) stimmte inhaltlich mit den seit Jahren von der IG vorgebrachten Argumenten und der Stellungnahme der IG überein. Es wurde seitens BMU noch einmal deutlich dargelegt, dass eine Teilverkabelung nur in Frage kommt, wenn sie technisch sinnvoll ist. 37 Verbindungen Erde –Luft seien dies wohl kaum, und es muss über größere Strecken Erdverlegung nachgedacht werden.
Herr Dr. Urban
Keussen, Technischer Geschäftsführer E.on -Netz räumte zu den
Vergleichskosten ein: Die umfangreiche Stellungnahme der IG, vorgetragen von Frau Hiltraud Lindemann, ließ bei den Ausschussmitgliedern keine Fragen offen (siehe Stellungnahme der Interessengemeinschaft). Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bis auf die Vertreter von E.on und dem Bundeswirtschaftsministerium, welches die Gesetzgebungskompetenz in Frage stellt, alle auf einer Linie liegen und eine Erdverlegung befürworten. Dass die Gesetzgebungskompetenz beim Land Niedersachsen liegt, wurde von Prof. Dr. Schulte in einem Gutachten festgestellt (siehe oben).
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18. Dort investiert man vier Milliarden Euro in die Gesundheit der Bevölkerung - Warum nicht bei uns?
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