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Für die geplante Freilandtrasse der Firma E.on von Ganderkesee nach St. Hülfe ist die Frist schriftlich einen Einwand einzulegen nach mehrmaliger Verlängerung verstrichen! Die folgenden Ausführungen dienen Betroffenen anderer Freilandtrassen als Hilfe. Sie sollten sich aber unbedingt bei ihrer zuständigen Gemeinde erkundigen. Unter Umständen gibt es Abweichungen. Bei ihrer Gemeindeverwaltung konnten sie für die von E.on geplante Freilandtrasse erstmalig ab dem 09.03.2005 für einen Monat die Planungsunterlagen für das Raumordnungsverfahren einsehen. Es handelte sich um mehrere Aktenordner. Man hatte grundsätzlich keinen Anspruch darauf, die Ordner mit nach Hause zu nehmen. Ein Recht auf Einsichtnahme bestand nur bei der Gemeinde. Der Einwand (früher als Einspruch bezeichnet) gg. das Raumordnungsverfahren wird von ihnen über die für sie zuständige Gemeinde bzw. Samtgemeinde erhoben (Frist beachten, meistens bis zu 14 Tage nach Beendigung der Auslegung). Von hier aus erfolgt eine Weiterleitung zur Regierungsvertretung (früher Bezirksregierung). Jeder einzelne hat das Recht, einen Einwand zu erheben. Wenn sie sich entschließen, einen Einwand gg. den geplanten Trassenbau zu erheben, dann sollte er so individuell wie möglich gestaltet werden. Es ist nicht ratsam, mehrere Einwände mit dem selben Inhalt zu verfassen und bei der Samtgemeinde einzureichen. Werden z.B. 1000 Einwände mit dem selben Inhalt verfasst, muss man damit rechnen, 1000 gleiche Antworten zu bekommen. Wir werden hier folglich nicht einen komplett gefertigten Einwand zum Herunterladen zur Verfügung stellen. Befassen sie sich mit ihrer jeweiligen Örtlichkeit. Stellen sie fest, welche Nachteile speziell für sie durch den Trassenbau entstehen würden. Schließen sie sich mit mehreren Anwohnern zwecks Erfahrungsaustausches zusammen und beziehen sie ihren zuständigen Bürgermeister mit ein. Jeder einzelne Anwohner sollte aber den für sich selbst individuell gestalteten Einwand erheben. Die folgenden Themengebiete sollen ihnen helfen, Nachteile für sich zu erkennen. Wir selbst können natürlich nicht abschätzen, welche Nachteile insgesamt überhaupt solch ein Trassenbau haben kann. Deshalb sind die unten genannten Themengebiete auch nicht abschließend. Es ist auf jeden Fall ratsam, das Raumordnungsverfahren bei seiner jeweiligen Samtgemeindeverwaltung einzusehen. Man stößt dann sicherlich noch weitere für einen selbst bestehende Nachteile. Es zählt beim Einwand nicht nur Quantität. Die Qualität ist entscheidend. Unter Umständen reicht dann schon ein einzelner Einwand aus, um das Vorhaben zum Kippen zu bringen. Über einige der nun folgenden Anregungen gelangt man durch "klicken" zu interessanten Themenbebieten, die zur Information beitragen. Weitere Informationen bekommt man unter "Links".
Wenn sie als Grundstücksinhaber von der Freileitung in der Form betroffen sind, dass auf ihrem Grundstück oder ihrem Land die Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein Hochspannungsmast errichtet oder ein Bereich ihres Grundstückes unmittelbar überspannt werden soll, dann bringen sie in ihrem Einwand bereits zum Ausdruck, dass sie sich bis zu einer möglichen Zwangsenteignung gegen solch ein Vorhaben wehren werden.
für die Samtgemeinde Harpstedt (Bei anderen Samtgemeinden bitte anderen Adresskopf verwenden!!!)
(Einwand von Grundstückseigentümern, auf deren Grundstück ein Mast errichtet oder deren Grundstücke mit Leiterseilen überspannt werden sollen)
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